Die Kündigungsfrist entscheidet, wann Ihr Arbeitsverhältnis wirklich endet, und wann Sie im neuen Job starten können. In der Schweiz ist sie klar geregelt, aber viele berechnen sie falsch, weil sie den Kündigungstermin oder den Zeitpunkt des Zugangs übersehen. Ein Rechenfehler von wenigen Tagen kann Ihren Austritt um einen ganzen Monat verschieben.
Dieser Leitfaden erklärt die gesetzlichen Kündigungsfristen nach Art. 335c OR, zeigt an einem Beispiel, wie Sie die Frist korrekt berechnen, und geht auf die wichtigen Sonderfälle ein: Probezeit, Sperrfristen bei Krankheit oder Schwangerschaft, befristete Verträge und Regelungen im Gesamtarbeitsvertrag. Am Ende wissen Sie genau, wann Ihr Arbeitsverhältnis endet.
Die gesetzlichen Kündigungsfristen nach Art. 335c OR
Solange Ihr Arbeitsvertrag keine abweichende, zulässige Regelung enthält, gelten die gesetzlichen Fristen aus Art. 335c OR. Sie richten sich nach der Dauer Ihrer Anstellung.

Laut SECO gilt nach Ablauf der Probezeit: im ersten Dienstjahr ein Monat, vom zweiten bis zum neunten Dienstjahr zwei Monate und ab dem zehnten Dienstjahr drei Monate. Die Kündigung erfolgt jeweils auf das Ende eines Monats, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist.
Diese Fristen gelten für beide Seiten gleich, für Sie wie für Ihren Arbeitgeber. Vertraglich dürfen sie verlängert oder angepasst werden, unter einen Monat aber nur durch einen Gesamtarbeitsvertrag und nur im ersten Dienstjahr. Prüfen Sie deshalb immer zuerst Ihren Arbeitsvertrag: Dort kann eine längere Frist stehen, die dann Vorrang vor der gesetzlichen hat.
Die Kündigungsfrist in der Probezeit
Während der Probezeit ist alles kürzer. Ohne abweichende schriftliche Abrede dauert die Probezeit einen Monat und kann auf höchstens drei Monate verlängert werden. In dieser Zeit beträgt die Kündigungsfrist nur sieben Tage.




