# Erstinstanzliche Richterin / Erstinstanzlicher Richter # ## 50% | Willisau | per 01.01.2027 ## Bei den Erstinstanzlichen Gerichten ist für die Amtsdauer 2027-2030 die Stelle einer frei einsetzbaren Richterin / eines frei einsetzbaren Richters im Sinne von § 26 Abs. 3 JusG neu zu besetzen. Wahlorgan ist der Kantonsrat (§ 8 Abs. 1 JusG).
Arbeiten beim **Kanton Luzern** heisst, die Zukunft mitzugestalten - die des Kantons, seiner Einwohnerinnen und Einwohner und nicht zuletzt die eigene. Zur ausgezeichneten Lebensqualität in unserem Kanton leisten täglich mehr als 7'000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in 200 verschiedenen Berufen ihren Beitrag. Das **Bezirksgericht Willisau** ist als erstinstanzliches Gericht nahe an den Rechtssuchenden. Wir Mitarbeitenden schätzen unsere vielfältige, herausfordernde und spannende Tätigkeit für die Justiz. Wir arbeiten eng mit den Richterinnen und Richtern zusammen, bereiten die Verhandlungen vor und wirken bei der Bearbeitung der Fälle mit. Unser Fachwissen und unser Engagement ist entscheidend für die Qualität unserer Urteile. Das «a» im Stellentitel steht für «alle». Der Kanton Luzern steht für Diversität und Vielfalt.