↳Abgeschlossene Berufslehre (EFZ) im grünen oder handwerklichen Bereich.
↳Eidg. Fachausweis als Fachfrau/Fachmann für Justizvollzug oder die Bereitschaft, einen solchen berufsbegleitend zu erwerben.
↳Gute kommunikative Fähigkeiten, Toleranz und Freude am Umgang mit Menschen unterschiedlicher Herkunft.
↳Mündliche Kenntnisse in einer Fremdsprache (E/F/S/I) von Vorteil, jedoch nicht zwingend erforderlich.
↳Robuste Gesundheit, Belastbarkeit, Selbstständigkeit, Zuverlässigkeit sowie Kritik- und Konfliktfähigkeit.
↳Mindestalter: 28 Jahre, einwandfreier Leumund (aktueller Straf- und Betreibungsregisterauszug).