Aufgaben Sie beraten stadtinterne Stellen – wie Projektleitende, HR-Verantwortliche sowie Jurist*innen der Stadtverwaltung – in sämtlichen rechtlichen Fragen rund um das Arbeitsverhältnis und wirken bei der Sicherstellung der einheitlichen Anwendung der personalrechtlichen Vorgaben der Stadt Zürich mit. Sie arbeiten in der Rechtsetzung mit und entwickeln die personalrechtlichen Grundlagen der Stadt Zürich weiter, verfassen und redigieren Anträge an den Stadtrat, Stellungnahmen, Verträge, Berichte sowie Präsentationen und bearbeiten politische Vorstösse und Fragen der parlamentarischen Kommissionen. Sie entwickeln Weiterbildungsmodule und unterrichten in internen Weiterbildungsangeboten.
Als zentrales Dienstleistungs- und Kompetenzzentrum ist Stadt Zürich Human Resources Management (HRZ) für übergeordnete personelle Fragestellungen der rund 50 städtischen Betriebe und Dienstabteilungen mit über 34 000 Mitarbeitenden zuständig.