Sie leiten das Umsetzungsprojekt TAXOPTIMA zur Vereinfachung des Steuerbezugs der natürlichen Personen ("Einheitsbezug") und zur Neugestaltung des aargauischen Erbschafts‑ und Schenkungssteuerwesens. Ziel ist die termingerechte, kosteneffiziente und qualitativ hochwertige Umsetzung -- von der Entscheidungsgrundlage bis zur finalen Einführung.
Das Kantonale Steueramt (KStA) ist für den Vollzug der kantonalen und eidgenössischen Steuergesetze verantwortlich. Die Gemeinden veranlagen und beziehen die Steuern der natürlichen Personen; das KStA nimmt dabei die Aufsichtsfunktion wahr. Alle übrigen Steuerarten werden vom KStA selbst veranlagt und bezogen. Im Weiteren erarbeitet das KStA im Auftrag des Regierungsrats die Grundlagen für die Finanzplanung und die Steuerpolitik. Unsere rund 710'000 Einwohnerinnen und Einwohner sowie die 198 Gemeindeverwaltungen erwarten von uns täglich qualifizierte Dienstleistungen.