↳Abgeschlossene Ausbildung als Polizistin/Polizist mit eidg. Fachausweis sowie nachweisbare Erfahrung in der Durchführung von Einvernahmen
↳Gute und sichere Kenntnisse der Strafprozessordnung (StPO)
↳Ausgeprägte Sozialkompetenz sowie ein wertschätzender und respektvoller Umgang mit Menschen
↳Eine lösungsorientierte, durchsetzungsfähige und zuverlässige Persönlichkeit
↳Die Fähigkeit zur Selbstreflexion und die Bereitschaft, das eigene Handeln kritisch zu hinterfragen
↳Hohes Pflicht-, Verantwortungs- und Qualitätsbewusstsein
↳Bereitschaft zur fachlichen und persönlichen Weiterbildung
↳Bereitschaft zur persönlichen Weiterentwicklung, flexibler Erreichbarkeit und zum situationsgerechten Übernehmen zusätzlicher Aufgaben