Eine Kündigung ist schnell ausgesprochen, aber sauber geschrieben will sie gelernt sein. In der Schweiz entscheidet ein korrektes Kündigungsschreiben darüber, ob Ihr Arbeitsverhältnis reibungslos endet oder ob es Streit um Fristen und Termine gibt. Der gute Ruf, den Sie über Jahre aufgebaut haben, sollte nicht an einem schlampigen letzten Brief scheitern.
Dieser Leitfaden gibt Ihnen eine fertige Kündigungsschreiben-Vorlage nach Schweizer Recht, erklärt die gesetzlichen Kündigungsfristen nach Art. 335c OR, zeigt den richtigen Aufbau und nennt die häufigsten Fehler. Am Ende können Sie Ihre Kündigung in wenigen Minuten korrekt aufsetzen und sauber übergeben.
Die rechtlichen Grundlagen kurz erklärt
Eine ordentliche Kündigung ist in der Schweiz grundsätzlich formfrei. Das Gesetz schreibt für den Normalfall keine Schriftlichkeit vor, sofern Ihr Arbeitsvertrag nichts anderes verlangt. Trotzdem sollten Sie immer schriftlich kündigen: Nur ein Schreiben beweist im Streitfall, dass und wann Sie gekündigt haben.
Verschicken Sie das Kündigungsschreiben per eingeschriebenem Brief (Einschreiben) oder lassen Sie sich die persönliche Übergabe mit Datum und Unterschrift bestätigen. Massgeblich ist, wann die Kündigung bei der Gegenseite eintrifft, nicht wann Sie sie abschicken. Ein Einschreiben, das erst am Monatsende zugestellt wird, kann die Kündigungsfrist um einen ganzen Monat verschieben.
Wichtig ist ausserdem: Sie müssen keinen Grund für Ihre Kündigung angeben. Eine ordentliche Kündigung ist ohne Begründung gültig. Halten Sie das Schreiben deshalb kurz und sachlich.
Die Kündigungsfristen nach Art. 335c OR
Die gesetzlichen Kündigungsfristen sind in Art. 335c OR geregelt und gelten, solange Ihr Arbeitsvertrag keine (zulässige) andere Regelung enthält. Sie hängen von der Dauer Ihrer Anstellung ab.

Nach Ablauf der Probezeit gelten laut SECO folgende Fristen: im ersten Dienstjahr ein Monat, vom zweiten bis zum neunten Dienstjahr zwei Monate und ab dem zehnten Dienstjahr drei Monate. Die Kündigung erfolgt dabei jeweils auf das Ende eines Monats, sofern im Vertrag nichts anderes steht.




