Ein Kündigungsschreiben ist kein Ort für Emotionen, sondern für Fristen und Klarheit. In der Schweiz entscheidet vor allem der richtige Zeitpunkt darüber, ob Ihre Kündigung sauber wirkt: Wer die gesetzliche Kündigungsfrist verpasst, verlängert sein Arbeitsverhältnis ungewollt um einen weiteren Monat. In diesem Leitfaden zeige ich Ihnen als Gründer von Careerkit und Karrierecoach in Zürich, wie Sie ein korrektes Kündigungsschreiben aufbauen, welche Fristen nach Schweizer Recht gelten und wie eine Vorlage aussieht, die Sie in fünf Minuten anpassen können.
Was ist ein Kündigungsschreiben?
Ein Kündigungsschreiben ist die formelle Erklärung, mit der Sie Ihr Arbeitsverhältnis beenden. Es muss keine Begründung enthalten, denn eine ordentliche Kündigung ist in der Schweiz grundsätzlich formfrei und ohne Angabe von Gründen möglich. Trotzdem sollten Sie immer schriftlich kündigen: Nur so haben Sie einen Nachweis über den Zeitpunkt, und genau dieser Zeitpunkt bestimmt, wann Ihr letzter Arbeitstag ist.
Ordentliche und fristlose Kündigung
Die ordentliche Kündigung hält die gesetzliche oder vertragliche Frist ein und ist der Normalfall. Eine fristlose Kündigung ist nur aus wichtigem Grund zulässig, etwa bei schweren Vertragsverletzungen, und sollte wegen der rechtlichen Folgen nie ohne Beratung ausgesprochen werden. Dieser Leitfaden behandelt die ordentliche Kündigung durch die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer.
Kündigungsfristen in der Schweiz
Die gesetzlichen Kündigungsfristen sind in Artikel 335c des Obligationenrechts geregelt und hängen von der Dauer Ihres Arbeitsverhältnisses ab. Sie gelten, sofern Ihr Arbeitsvertrag oder ein Gesamtarbeitsvertrag nichts anderes vorsieht. Prüfen Sie deshalb immer zuerst Ihren Vertrag, denn er kann längere Fristen festlegen.

Die Fristen nach Dienstjahren
Laut dem gelten nach Ablauf der Probezeit gestaffelte Fristen. Während der Probezeit können Sie mit einer Frist von sieben Tagen kündigen. Im ersten Dienstjahr beträgt die Frist einen Monat, vom zweiten bis und mit dem neunten Dienstjahr zwei Monate und ab dem zehnten Dienstjahr drei Monate. Alle diese Fristen laufen jeweils auf das Ende eines Monats.



