Die Hauptaufgaben bestehen im Beraten und Vermitteln von Stellensuchenden, im Entrichten von Arbeitslosenentschädigungen für Anspruchsberechtigte und in der Aufsicht über Industrie und Gewerbe hinsichtlich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.
Im Amt für Wirtschaft und Arbeit vollziehen wir Bundesgesetze wie das Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG), das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) und das Arbeitsrecht (ArG).