Ihre Verantwortung:
Der Dienst für Administrativmassnahmen (AM) ist für Massnahmen gegenüber Fahrzeuglenkerinnen und -lenkern zuständig, welche gegen das Strassenverkehrsgesetz verstossen und/oder die Voraussetzungen für den Führerausweis nicht (mehr) erfüllen. Dies umfasst sowohl Warnungs- als auch Sicherungsmassnahmen. Der AM ist somit im Sinne der Verkehrssicherheit sowohl erzieherisch als auch sichernd und präventiv tätig. Bei Fragen der Fahreignung sowie der Fahrkompetenz werden durch enge Zusammenarbeit insbesondere mit verkehrsmedizinischen und -psychologischen Gutachterstellen und technischen Experten Massnahmen geprüft und angeordnet.