Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag Klausel für Klausel. Unsere interaktive Checkliste hebt fehlende Schutzbestimmungen, Red Flags hervor und stellt sicher, dass Sie Ihre Rechte kennen, bevor Sie unterschreiben.

Beantworten Sie Ja/Nein/Unsicher für jede Klausel, um die Abdeckung Ihres Vertrags zu sehen
Dieses Tool bietet nur allgemeine Orientierung. Es ist keine Rechtsberatung. Bei konkreten Vertragsfragen wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Setzen Sie diese Erkenntnisse um. Erstellen Sie in wenigen Minuten einen professionell gestalteten, ATS-optimierten Lebenslauf.
Ihr Arbeitsvertrag ist ein rechtsverbindliches Dokument. Fehlende Klauseln können Sie bei Streitigkeiten, Kündigung oder Gehaltsunstimmigkeiten ungeschützt lassen.
Probleme vor der Unterschrift zu identifizieren gibt Ihnen Verhandlungsspielraum. Arbeitgeber erwarten informierte Kandidaten — Bedenken zu äußern zeigt Professionalität, nicht Misstrauen.
Kein schriftlicher Vertrag — Mündliche Vereinbarungen sind schwer durchzusetzen. In Deutschland verpflichtet das Nachweisgesetz Arbeitgeber, schriftliche Bedingungen innerhalb eines Monats nach Arbeitsbeginn bereitzustellen.
Unbegrenzte Überstunden ohne Vergütung — Achten Sie auf Klauseln wie 'Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten.' Das ArbZG begrenzt die Arbeitszeit in Deutschland auf 48 Stunden/Woche.
Übermäßig breites Wettbewerbsverbot — Wettbewerbsverbote länger als 2 Jahre oder ohne Karenzentschädigung können in Deutschland unwirksam sein.
Urlaub unter dem gesetzlichen Minimum — Das BUrlG garantiert in Deutschland 20 Tage (5-Tage-Woche). Jeder Vertrag mit weniger ist rechtswidrig. Die meisten Arbeitgeber bieten 25-30 Tage.
Probezeit länger als 6 Monate — In Deutschland darf die Probezeit maximal 6 Monate betragen. Während der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist 2 Wochen.
Mindestens 20 Urlaubstage (5-Tage-Woche), 4 Wochen Mindestkündigungsfrist (länger nach 2+ Jahren), max. 6 Monate Probezeit, 48-Stunden-Wochenlimit (ArbZG), schriftlicher Vertrag erforderlich (Nachweisgesetz).
Mindestens 4 Wochen Urlaub (5 Wochen unter 20 Jahren), Kündigung gemäß OR Art. 335c (1-3 Monate je nach Betriebszugehörigkeit), max. 3 Monate Probezeit, 45-50 Stunden Wochenlimit je nach Branche.
Mindestens 25 Urlaubstage, 14 Monatsgehälter verpflichtend (Urlaubs- und Weihnachtsgeld), Kündigung gemäß Kollektivvertrag, max. 1 Monat Probezeit, Dienstzettel erforderlich.
Ob Sie Ihren ersten oder zehnten Vertrag unterschreiben, halten Sie Ihren Lebenslauf für die nächste Gelegenheit bereit. Unser KI-gestützter Builder hilft Ihnen, vorbereitet zu bleiben.