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Home/Tools/Quellensteuer Rechner

Quellensteuer, vereinfacht.

Wenn Sie in der Schweiz ohne C-Bewilligung arbeiten, zieht Ihr Arbeitgeber die Steuer direkt vom Lohn ab. Dieser Rechner zeigt Ihnen genau wie viel — nach Kanton, Tarif und Haushaltssituation.

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Was enthalten ist
Alle 26 KantoneTarifcodes A, B, C, HKirchensteuer-AnpassungKinderabzügeMonats- & Jahresansicht
Rechner

Ihre Quellensteuer, geschätzt.

Quellensteuer Rechner

Quellensteuer für ausländische Arbeitskräfte in der Schweiz

CHF
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Wer ist betroffen

Nicht alle zahlen Quellensteuer.

Quellensteuer betrifft bestimmte Gruppen ausländischer Arbeitskräfte. Mit C-Bewilligung werden reguläre Steuern erhoben.

B-Bewilligungsinhaber

Ausländische Staatsangehörige mit Aufenthaltsbewilligung B. Der häufigste Fall für Expats in der Schweiz.

L-Bewilligungsinhaber

Kurzaufenthalter (Kurzaufenthaltsbewilligung L) mit weniger als einem Jahr Aufenthalt.

G-Bewilligung (Grenzgänger)

Grenzgänger, die in einem Nachbarland leben, aber in der Schweiz arbeiten. Bilaterale Abkommen können gelten.

Wechsel zur regulären Besteuerung

Mit Erhalt der C-Bewilligung wechseln Sie zur ordentlichen Besteuerung. Auch bei einem Bruttoeinkommen über CHF 120.000/Jahr müssen Sie eine reguläre Steuererklärung abgeben.

Tarifcodes verstehen

A, B, C oder H — welcher sind Sie?

Ihr Tarifcode bestimmt Ihren Basissatz. Er spiegelt Ihre Haushaltssituation und die Anzahl der Einkommen wider.
A

Tarif A: Ledige Person ohne Kinder. Der Standard für alleinstehende Expats. Höchster Satz, da keine Haushaltsabzüge.

B

Tarif B: Verheiratet mit nur einem Haushaltseinkommen. Ihr Ehepartner arbeitet nicht oder verdient sehr wenig. Niedrigere Sätze durch Haushaltssplitting.

C

Tarif C: Verheiratet mit zwei Haushaltseinkommen. Beide Ehepartner arbeiten. Höherer Satz als B, aber niedriger als A.

D

Tarif H: Alleinerziehend mit Kindern. Niedrigere Sätze als A, um Kinderbetreuungskosten zu berücksichtigen.

FAQ

Häufige Fragen.

Was genau ist Quellensteuer?+
Quellensteuer ist eine Steuer, die direkt vom Lohn durch den Arbeitgeber abgezogen wird. Statt einer jährlichen Steuererklärung wird die Einkommensteuer monatlich an der Quelle bezahlt.
Kann ich eine Quellensteuerkorrektur beantragen?+
Ja. Sie können bis 31. März des Folgejahres eine nachträgliche ordentliche Veranlagung beantragen und Abzüge wie Pendlerkosten und Säule-3a-Beiträge geltend machen.
Umfasst Quellensteuer Sozialabgaben?+
Nein. AHV/IV/EO, ALV und BVG werden separat abgezogen, bevor der Quellensteuersatz angewendet wird.
Was passiert bei über CHF 120.000 Einkommen?+
Bei einem Bruttojahreseinkommen über CHF 120.000 sind Sie verpflichtet, eine ordentliche Steuererklärung abzugeben. Die bereits bezahlte Quellensteuer wird angerechnet.
Wie beeinflusst Kirchensteuer die Quellensteuer?+
Kirchenmitgliedschaft erhöht Ihren Quellensteuersatz um ca. 1-1,5%. Informieren Sie Ihre HR-Abteilung, wenn Sie kein Kirchenmitglied sind.
Reduzieren Kinder meine Quellensteuer?+
Ja, aber nur für Tarifcodes B und H. Jedes Kind reduziert den effektiven Satz. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber über die Kinderzahl.
Was gilt für Grenzgänger?+
Grenzgänger mit G-Bewilligung unterliegen der Quellensteuer, aber bilaterale Steuerabkommen (mit Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich) können die Sätze ändern.
Wann wechsle ich von Quellensteuer zur regulären Besteuerung?+
Mit Erhalt der C-Bewilligung (normalerweise nach 5-10 Jahren) wechseln Sie zur ordentlichen Besteuerung. Der Übergang erfolgt zu Beginn des nächsten Steuerjahres.
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