Die Hauptaufgaben bestehen in der Aufsicht über Industrie und Gewerbe hinsichtlich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, im Beraten und Vermitteln von Stellensuchenden und im Entrichten von Arbeitslosenentschädigungen für Anspruchsberechtigte.
Im Amt für Wirtschaft und Arbeit vollziehen wir Bundesgesetze wie das Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG), das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) und das Arbeitsrecht (ArG).