Ihre Verantwortung Vollzug der Tierschutzgesetzgebung bei Nutztieren, Heimtieren und Versuchstieren durch Durchführung von Kontrollen und Begehungen vor Ort Dokumentation und Bearbeitung von Kontrollergebnissen sowie Erstellung von Berichten und Dossiers Zusammenarbeit mit landwirtschaftlichen Betrieben, Forschungseinrichtungen sowie weiteren Behörden und Fachstellen Mitwirkung im Vollzug des kantonalen Hundegesetzes Beurteilung von landwirtschaftlichen Baugesuche im Rahmen der Mitberichtsverfahren
Das Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen ist eine Dienststelle der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion (VGD) und beschäftigt rund 40 Mitarbeitende. Das Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen fördert die Gesundheit und das Wohlbefinden von Mensch und Tier, in dem es als kantonale Vollzugsbehörde die Einhaltung der Lebensmittelgesetzgebung kontrolliert und die Gesetze rund um das Tier vollzieht. Das Labor liefert die analytischen Grundlagen als wichtiger Teil zum Vollzug der Lebensmittel- und Umweltschutzgesetzgebung.