Ihre Verantwortung Sie sind für die Grunderfassung der Ersatzabgabepflichtigen, für die Bearbeitung und Vorbereitung von Veranlagungsfaktoren, für die Rechnungsstellung und Veranlagung der Ersatzpflichtigen und den Bezug (inkl. Rechtsinkasso) der Ersatzabgabe verantwortlich. In Ihrer Funktion erstellen Sie Ratenzahlungs- und Stundungsentscheide. Sie sind sowohl telefonisch als auch schriftlich mit den Ersatzpflichtigen, den Verwaltungsstellen des Bundes, der Kantone und Gemeinden in Kontakt.