Eigenverantwortliche Veranlagung Todesfälle: Sie sind verantwortlich für die korrekte Veranlagung der offenen Steuern bis zum Todestag von verstorbenen Steuerpflichtigen ohne selbständigen Erwerb und bearbeiten diese Fälle mit Fingerspitzengefühl und Empathie unter Berücksichtigung des Erbschaftsinventars und der steuerrechtlichen Gesetzgebung. Sie entscheiden über Gebühren, Ordnungsbussen, Frist- und Akteneinsichtsgesuche und überwachen die pendenten Fälle für einen reibungslosen Ablauf. Dabei sind Sie im Austausch mit den Erben resp. deren Vertretern, dem Erbschaftsamt und internen Stellen. Sachverhalt analysieren: Sie organisieren die Steuererklärungen bei den Rechtsnachfolgern der verstorbenen Personen und überprüfen die Selbstdeklaration anhand der Steuererklärung, der veranlagten Vorjahre und dem Erbschaftsinventar. Dies erfordert eine schnelle Auffassungsgabe und eine strukturierte und präzise Arbeitsweise. Flexibel agieren: Als dienstleistungsorientierte und kompetente Ansprechperson sind Sie das Bindeglied in steuerrechtlichen Angelegenheiten zwischen Steuerverwaltung, Steuerkunden und Erbschaftsamt. Sie sind Auskunftsperson für die Erben bis zur Veranlagung und begleiten auch Einsprache- und Rekursverfahren in Zusammenarbeit mit unserem Rechtsdienst. Weiterführende Arbeiten: Sie bearbeiten externe Meldungen von Behörden und bereiten allfällige Nachsteuerverfahren vor. Weiter prüfen Sie das Nachlassinventar des Erbschaftsamtes auf Richtigkeit und Vollständigkeit und melden Abweichungen für allfällige Korrekturen dem Erbschaftsamt. Falls erforderlich nehmen Sie Abklärungen schriftlich oder im persönlichen Kontakt mit unseren Steuerkunden/innen vor. Entscheidungen treffen Sie in aller Regel eigenständig und einem hohen Mass an Eigenverantwortung.