Aufgaben
Personelle, fachliche und administrative Führung des Bereichs Erbschafts- und Schenkungssteuern Selbständige Veranlagung komplexer Steuerfälle, insbesondere mit internationalen Ausscheidungen, schwierigen Bewertungsfragen und anspruchsvollen zivilrechtlichen Fragestellungen Bearbeitung von Einsprachen sowie Beantwortung komplexer Rulinganfragen Leitung von bereichsübergreifenden Projekten, insbesondere im Zusammenhang mit dem Ersatz der Fachapplikationen sowie der geplanten Neugestaltung des aargauischen Erbschafts- und Schenkungssteuerwesen Fachliche Unterstützung, Beratung und Schulung der rund 200 aargauischen Inventurämter
Das Kantonale Steueramt (KStA) ist für den Vollzug der kantonalen und eidgenössischen Steuergesetze verantwortlich. Die Gemeinden veranlagen und beziehen die Steuern der natürlichen Personen; das KStA nimmt dabei die Aufsichtsfunktion wahr. Alle übrigen Steuerarten werden vom KStA selbst veranlagt und bezogen. Im Weiteren erarbeitet das KStA im Auftrag des Regierungsrats die Grundlagen für die Finanzplanung und die Steuerpolitik. Unsere rund 710'000 Einwohnerinnen und Einwohner sowie die 198 Gemeindeverwaltungen erwarten von uns täglich qualifizierte Dienstleistungen.