**Ihre Aufgaben**
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) nehmen Aufgaben auf dem Gebiet des Schutzes von Kindern und Erwachsenen wahr. Sie sind interdisziplinär zusammengesetzte Fachbehörden. Das Behördensekretariat unterstützt die Fachbehörde und setzt sich aus dem Sozialjuristischen Dienst, dem Revisorat und der Kanzlei zusammen.