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Das Verwaltungsgericht ist die oberste richterliche Behörde des Kantons in Verwaltungssachen (§ 66 Abs. 1 Kantonsverfassung). Es beurteilt Verwaltungsgerichtsbeschwerden und verwaltungsgerichtliche Klagen namentlich in den Bereichen des allgemeinen Verwaltungsrechts, des Sozialversicherungsrechts, des Abgaberechts und des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts.