Präsident beim Bezirksgericht Sense at Etat de Fribourg (Tafers, FR, Switzerland) | Careerkit Jobs
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Etat de Fribourg·Tafers, Fribourg
Präsident beim Bezirksgericht Sense
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Der Justizrat übt die Aufsicht über die richterliche Gewalt und die Staats Präsident/in beim Bezirksgericht Sense Der Justizrat übt die Aufsicht über die richterliche Gewalt und die Staatsanwaltschaft aus. Präsident/in beim Bezirksgericht Sense Wie bewerbe ich mich ??ACHTUNG: Um Ihre Bewerbung einzureichen, verwenden Sie bitte ausschliesslich den folgenden Link: KLICKEN SIE AUF DIESEN LINK, UM SICH ZU BEWERBEN. Klicken Sie nicht auf die Schaltflächen \<\\> oben und unten auf dieser Seite. Bewerben Sie sich bitte direkt über folgende E\\-Mail\\-Adresse: \[E\\-Mail schreiben\](\< \>). Ansonsten wird Ihre Bewerbung nicht bearbeitet. Bewerbungsdossier Die Bewerbungen müssen schriftlich mit einem Bewerbungsschreiben, einem kurzen Lebenslauf und einem kürzlich ausgestellten (nicht älter als ein Jahr) Straf\\- und Betreibungsregisterauszug eingereicht werden. Vergessen Sie nicht, das auf der Webseite des Justizrates erwähnte offizielle Bewerbungsformular einzureichen. Besonderes Der Justizrat schreibt für den Grossen Rat die richterlichen Ämter zur Bewerbung aus (Art. 12 JG). Der oder die Präsident/in wird auf Stellungnahme des Justizrates vom Grossen Rat gewählt. Gewünschtes Profil Anwaltspatent, Lizentiat oder Master der Rechte. Ausreichende praktische Kenntnisse für die Ausübung des Amtes Die Ausschreibung richtet sich an Personen mit Interesse und Erfahrung im Straf\\- und Zivilrecht Beschäftigungsgrad 50% (mit Aussicht auf Erhöhung auf 100%) : Die Stelle wird mit einem Beschäftigungsgrad von 50 % ausgeschrieben. Vorbehältlich der Genehmigung des Budgets 2027 besteht die Möglichkeit, den Beschäftigungsgrad auf 100 % zu erhöhen. Bewerberinnen und Bewerber, die an dieser Möglichkeit interessiert sind, werden gebeten, dies in ihrer Bewerbung anzugeben Beherrschen der deutschen Sprache mit guten Kenntnissen der französischen Sprache Stimmberechtigung in kantonalen Angelegenheiten. Ausländische Staatsangehörige müssen im Besitz einer Niederlassungsbewilligung sein und zudem seit mindestens fünf Jahren Wohnsitz im Kanton haben. Gegen die Personen dürfen keine Verlustscheine bestehen. Sie dürfen nicht wegen Handlungen strafrechtlich verurteilt worden sein, die mit dem richterlichen Amt nicht vereinbar sind Angaben der Kontaktpersonen \[E\\-Mail schreiben\](\< \>) jpide2756c7jm jpit0731jm jpiy26jm