prüft und entscheidet über Gesuche für ausländische Personen aller Nationalitäten, die im Kanton Aargau bzw. in der Schweiz einer Erwerbstätigkeit nachgehen möchten. Es stellt der Wirtschaft die benötigten Arbeitskräfte zur Verfügung und bekämpft Missbrauchsfälle.
Wir sind im Amt für Migration und Integration zuständig für den Vollzug der Ausländer- und Asylgesetzgebung und setzen die Integrationspolitik von Bund und Kanton um. Wir stellen Bewilligungen für ausländische Personen aus, führen arbeitsmarktliche Kontrollen durch und stellen den Vollzug der Schwarzarbeitsgesetzgebung sicher. Wir beraten rückkehrwillige Ausländerinnen und Ausländer und vollziehen die vom Kanton und Bund verfügten Wegweisungen.