Aufgaben Strafverfahren wegen Widerhandlungen gegen das Geldspielgesetz eigenständig auf Deutsch und Französisch führen – von der Routineangelegenheit bis zum komplexen Grossverfahren Strafuntersuchungen in Anwendung des Verwaltungsstrafrechts von der Eröffnung bis zum Abschluss verantworten und Zwangsmassnahmen, insbesondere Hausdurchsuchungen, in enger Zusammenarbeit mit der Polizei anordnen, organisieren und leiten Sachverhalte gezielt und effizient klären, Beweise strukturiert erheben und auswerten, insbesondere Einvernahmen vorbereiten und durchführen Verfügungen und Strafentscheide präzise redigieren und erlassen sowie den Vollzug rechtskräftiger Entscheide unterstützen Die ESBK in Verfahren vor allen gerichtlichen Instanzen auf Deutsch und Französisch überzeugend vertreten
Das Sekretariat der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK) verfolgt Straftaten nach dem Geldspielgesetz, übt die unmittelbare Aufsicht über die Spielbanken aus und veranlagt die Spielbankenabgabe. Die ESBK ist unabhängig. Administrativ ist sie dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement EJPD zugeordnet.