Eine Kündigung in der Schweiz ist nicht bloss eine Formsache. Ein falsch datiertes oder zum falschen Zeitpunkt verschicktes Schreiben kann Sie einen Monatslohn kosten, Ihren neuen Job verzögern oder einen schlechten letzten Eindruck hinterlassen. Das Obligationenrecht legt genaue Kündigungsfristen fest, und Ihr Vertrag kann längere vorsehen. Als Gründer von Careerkit und Karrierecoach in Zürich habe ich Hunderte von Schweizer Kündigungsschreiben geprüft. Dieser Leitfaden liefert Ihnen die genaue Vorlage, die geprüften gesetzlichen Fristen und die Fehler, die Sie vermeiden sollten, um sauber zu gehen.
Was das Schweizer Recht zur Kündigung sagt
Bevor Sie etwas schreiben, sollten Sie den rechtlichen Rahmen verstehen. In der Schweiz wird die Kündigung eines unbefristeten Vertrags durch das Obligationenrecht (OR) geregelt. Die Grundregel passt in einen Satz: Sie dürfen gehen, müssen aber eine Kündigungsfrist einhalten und rechtzeitig kündigen.
Zuerst der Vertrag, dann das Gesetz
Nehmen Sie zuerst Ihren Arbeitsvertrag und einen allfälligen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) zur Hand. Der Vertrag kann eine längere Frist als das gesetzliche Minimum vorsehen, aber nie eine unterschiedliche für Arbeitgeber und Arbeitnehmer: Artikel 335a OR verlangt strikte Parität. Schweigt der Vertrag, gelten die gesetzlichen Fristen von Artikel 335c OR.
Sie müssen Ihre Kündigung nicht begründen
Beruhigend: Sie sind nicht verpflichtet, Ihren Weggang zu erklären. Der Bund bestätigt, dass eine Kündigung ohne Begründung gültig ist. Sie dürfen Ihrem Arbeitgeber aus Höflichkeit danken, doch das Gesetz verlangt keinen Grund. Heben Sie allfällige Beschwerden für das Austrittsgespräch auf, nicht für das Schreiben.
Kündigungsfristen in der Schweiz (Art. 335c OR)
Das ist der Kern. Sofern Ihr Vertrag nicht günstiger ist, hängt die gesetzliche Frist von Ihrem Dienstalter ab, und der Vertrag endet auf das Ende eines Kalendermonats, nie mitten im Monat.




