↳Tertiärer Abschluss (Universität, FH oder HFS) in Sozialer Arbeit, Erziehungswissenschaften, Psychologie oder gleichwertige Ausbildung
↳Kenntnisse der rechtlichen Grundlagen Kindes- und Erwachsenenschutz
↳Erfahrung im Bereich Kindes- und Erwachsenenschutz, vorzugsweise in einer Berufsbeistandschaft oder in einem Abklärungsdienst
↳Kenntnisse von Unterstützungsangeboten
↳Empathie gegenüber Menschen in schwierigen Lebenssituationen
↳Belastbarkeit, Flexibilität und Selbstständigkeit
↳Teamfähigkeit, Fähigkeit zur Zusammenarbeit im interdisziplinären Kontext
↳Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck
↳gute EDV-AnwenderInnenkenntnisse (KLIB)
↳Mobilität / Führerausweis