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Ihre Aufgaben
Die Staatsanwaltschaft Zug, IV. Abteilung (Jugendanwaltschaft), ist zuständig für die Untersuchung und die Anklage von Straftaten im Bereich Jugendstrafverfahren. Die Arbeit des Sozialdienstes in der Abteilung Jugendstrafverfahren der Staatsanwaltschaft Zug umfasst im Wesentlichen die Abklärung jugendlicher Straftäter und deren Umfeld im Bereich Strafuntersuchung, das Einleiten und Begleiten von ambulanten und stationären Schutzmassnahmen sowie den Vollzug von gegen Jugendliche ausgesprochenen Strafen und Massnahmen.